Nach dem Hauskauf

Neues Haus? Zwei Jahre Zeit für die Decke.

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder erbt, muss die oberste Geschossdecke innerhalb von zwei Jahren dämmen. Das steht im Gebäudeenergiegesetz, und fast niemand erfährt es beim Notar. Die gute Nachricht: Es ist die günstigste Maßnahme im Haus, sie ist in einem halben Tag erledigt – und sie wird gefördert.

Was gilt.

Nach § 47 des Gebäudeenergiegesetzes muss die oberste Geschossdecke eines Wohnhauses gedämmt sein, wenn der Dachboden darüber nicht beheizt ist. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Voreigentümer am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, wurde diese Pflicht bisher nicht fällig – sie wird es mit dem Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat dafür zwei Jahre ab Übergang Zeit.

Erfüllt ist die Pflicht, wenn die Decke zum unbeheizten Dachboden einen Wärmedurchgang von 0,24 W/m²K nicht überschreitet – oder wenn stattdessen das Dach selbst entsprechend gedämmt ist. Für sehr alte Häuser gibt es einen Wirtschaftlichkeitsvorbehalt; bei einer Maßnahme dieser Größe greift er praktisch nie.

Was es kostet.

Dämmflocken werden offen auf die Decke geblasen – vom Dachboden aus, ohne Gerüst, in einem halben Tag. Der Flächenpreis liegt bei 33 €/m² brutto, dazu kommt einmal je Auftrag der Grundbetrag von 1.100 € für Anfahrt, Aufbau, Protokoll und Nachweise.

Rechenbeispiel

Dachboden mit 55 m²: 55 × 33 € = 1.815 €, plus Grundbetrag 1.100 € – 2.915 € brutto.

Festpreis nach dem Befund vor Ort; Mindestauftrag 2.900 €. Wer beim selben Termin die Außenwand oder die Kellerdecke mitmachen lässt, zahlt einen niedrigeren Grundbetrag – 950 € bei zwei Bauteilen, 800 € bei dreien.

Was es bringt.

Wir dämmen nicht auf den Pflichtwert, sondern auf den Förderwert (0,14 statt 0,24 W/m²K). Damit ist die Pflicht erfüllt und die Förderung erreichbar: Wer das Haus selbst bewohnt und es älter als zehn Jahre ist, bekommt 20 % der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer zurück (§ 35c EStG) – ohne Antrag vor Beginn, ohne Energieberater. Die Bescheinigung nach amtlichem Muster kommt von uns. Wer vermietet, nutzt stattdessen den BEG-Zuschuss; dafür ist ein Antrag vor dem Auftrag nötig, den wir mit Ihnen vorbereiten. Beide Wege im Einzelnen.

Die Förderung wird nicht vom Preis abgezogen. Sie zahlen den vollen Betrag an uns, das Geld kommt über die Steuererklärung beziehungsweise vom Fördergeber zurück.

Was Sie tun können.

Beim Einzug einmal auf den Dachboden schauen: Liegt auf der Decke Dämmung, und wie dick? Unter 15 Zentimetern ist die Pflicht meist nicht erfüllt. Wer sich das ansehen lassen möchte: Wir prüfen die Decke – und bei der Gelegenheit Außenwand und Kellerdecke – kostenlos vor Ort und sagen danach, was geht und was es kostet. Auch, wenn die Antwort „nichts nötig“ lautet.

Das Merkblatt fasst diese Seite auf einem Blatt zusammen – zum Weitergeben, etwa durch Ihren Makler. Es ersetzt keine Rechtsberatung.