Bei vermieteten Objekten läuft die Förderung über den BEG-Zuschuss – und zwar je Wohneinheit. Das macht die Kerndämmung im Mehrfamilienhaus oft deutlich attraktiver als im Einfamilienhaus.
Vermietetes Objekt: 15 % Zuschuss, förderfähige Kosten gestaffelt je Wohneinheit – 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Auch das ist kein Preisnachlass: Sie zahlen unsere Rechnung in voller Höhe, der Zuschuss fließt nach dem Verwendungsnachweis vom Fördergeber an Sie. Voraussetzung sind ein Baualter von mindestens fünf Jahren, ein Energieeffizienz-Experte und der Antrag vor Auftragserteilung. Antrag und Förderabruf organisieren wir; das Honorar des Energieeffizienz-Experten ist eine Fremdleistung und in unserem Preis nicht enthalten.
Diese Staffelung gilt seit dem 21.07.2026. Die Beträge sind Höchstwerte der förderfähigen Kosten – gefördert wird immer nur, was die Maßnahme tatsächlich kostet.
Ab 30.000 € Investition kommen 5 % iSFP-Bonus auf den übersteigenden Anteil dazu. Im Einfamilienhaus bleibt davon meist nichts übrig, im Mehrfamilienhaus ist es die Regel: Schon ab zwei Wohneinheiten liegen die förderfähigen Kosten über der Schwelle. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan – ob er sich für Ihr Objekt lohnt, rechnen wir vor dem Antrag durch.
Gearbeitet wird von außen, ohne Gerüst und ohne Zugang zu den Wohnungen. Mieter merken vom Bautag wenig – außer der Wirkung in der nächsten Heizperiode.